Neues zur Cédula de Habitabilidad
Liebe Kunden, seit dem 27. Juni 2018 sind Notare verpflichtet bei der notariellen Kaufbeurkundung einer Immobilie das Vorhandensein der Bewohnbarkeitsbescheinigung (cédula de habitabilidad) zu überprüfen. Die Tatsache des Nichtvorhandenseins wird ausdrücklich im Vertrag vermerkt und der Käufer muss sich schriftlich einverstanden erklären, die Immobilie trotz Fehlen dieses Dokuments erwerben zu … Continue reading →
Author : lasanclas
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Bewohnbarkeitsbescheinigung , Cédula de Habitabilidad