Um bei aufkommenden Fragen und Zweifeln seitens Immobilienkäufern- und Besitzern bezüglich touristischer Vermietungen ihrer Wohnung auf Ibiza behilflich zu sein, stellen wir Ihnen dieses offizielle Informationsblatt vom Consell d´Eivissa (Inselrat von Ibiza) zur Verfügung, in dem das neue Gesetz 6/2017 leicht verständlich erklärt wird.
Da dieses Informationsblatt nicht offiziell auf Deutsch ausgelegt wurde, haben wir dessen Inhalt hier gerne für unsere Kunden übersetzt:
Ein neues effektiveres Gesetz im Kampf gegen illegale touristische Vermietungen.
Der Consell d’Eivissa verfügt dank des neuen Gesetzes 6/2017, welches wichtige Beiträge zu Bestimmung und Verfolgung illegaler Aktivitäten enthält, über bessere Mittel, um gegen die irreguläre Vermietung von Häuser und Wohnungen auf Ibiza vorzugehen.
Es Lohnt sich nicht illegal anzubieten oder zu bewerben.
Das Gesetz sieht die Sanktionierung der touristischen Vermarktung einer Immobilie ohne Genehmigung mit Geldstrafen zwischen 20.000,- € und 40.000,- € vor, sowohl für den Eigentümer als auch für den Betreiber oder Vermarkter.
Das Gesetz sieht auch Strafen von bis zu 400.000,- € für Plattformen oder andere touristische Vermarktungskanäle vor, sei es digital oder physisch, welche diese illegalen Angebote bewerben oder fördern.
Wenn es unter 1 Monat ist, gilt es als touristisch.
Als touristisch gelten alle Vermietungen mit einer Dauer von weniger als einem Monat.
Zweifeln Sie nicht: wenn es eine Wohnung ist, ist es illegal.
Das Gesetz definiert klar wo touristische Vermietungen erlaubt sind und wo nicht.
Im Falle der Insel Ibiza, ist die touristische Vermietung in Mehrfamiliengebäuden strikt verboten und illegal. Als Straftäter gelten sowohl die Eigentümer als auch die Vermarkter, sei es eine Internetplattform, eine Agentur oder ein physischer Vermittler.
Schließen Sie die Tür vor irregulären Vermietungen.
Sie haben die Schlüssel. Helfen Sie uns die irregulären Vermietungsangebote zu bekämpfen, indem Sie diese der zur Verfügung gestellten Kanäle melden. Sie können eine E-Mail an: inspeccio.turisme@conselldeivissa.es senden, oder uns per Telefon unter der Nummer 971 19 59 00 (Durchwahl 1433) erreichen.