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Änderungen in der spanischen Steuergesetzgebung ab 2013

by lasanclas, 1. Juni 2013

STEUERERHÖHUNG

Gleich zu Beginn des Jahres 2013 wurden durch die spanische Regierung und die Regierung der Balearen Steuererhöhungen beschlossen, die residente wie auch nichtresidente Immobilienkäufer bzw. -Eigentümer gleichermaßen betreffen:

Grunderwerbssteuer für Käufer

Der neue Steuersatz beträgt zwischen 8% und 10% und wird, abhängig vom Kaufpreis, wie folgt gestaffelt:

8% bei Kaufpreis bis 400.000,-€

9% auf den Anteil ab 400.000,01€ bis 600.000,-€

10% auf den Anteil ab 600.000,01€

Unter Berücksichtigung dieser Staffelung fällt somit beispielsweise bei einem Kauf einer Immobilie zum Preis von 900.000,-€ eine Grunderwerbssteuer von 8,89%, sprich 80.000,-€ an.

Mehrwertsteuer für Käufer

Der Erwerb von Neubauten direkt vom Bauträger, der im Jahr 2012 kurzfristig auf 4% reduziert wurde, beträgt seit Anfang 2013 nun 10% zuzüglich einer Stempelsteuer von 1,2%.

Gewinnsteuer für Verkäufer

Kapitalerträge wie Gewinne aus Immobilienverkäufen und -vermietungen liegen nun für Residenten und Nichtresidenten bei 21%. Diese Steuer wird mit einer entsprechenden Steuererklärung an den Fiskus abgetreten.

Immobilienverkäufer, die in Spanien nicht resident sind, haben die Verpflichtung 3% des verbrieften Verkaufspreises unmittelbar bei der notariellen Kaufbeurkundung über den Käufer an das Finanzamt zu zahlen. Diese Summe gilt als Vorauszahlung auf den zu erwartenden Gewinn, welcher exakt über Ihren Steuerberater mit der Steuererklärung errechnet wird.

Für nichtresidente Verkäufer unbedingt zu beachten, dass es zwischen Spanien und  einigen europäischen Ländern wie z. Bsp. Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt. Vermögensgewinne aus dem Verkauf einer Immobilie in Spanien müssen somit auch im  Heimatland deklariert und besteuert werden, wobei allerdings die bereits in Spanien entrichtete Steuer angerechnet wird.