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Kaufprozess einer Immobilie auf den Balearen

by lasanclas, 28. April 2014

Was muss ich beim Erwerb einer Immobilie auf Ibiza wissen?

1. Zusatzkosten

  • Bevor Sie mit der Suche nach einer Immobilie starten, bedenken Sie bitte, dass auf den ausgeschriebenen Verkaufspreis noch Steuern und weitere Kosten (Notar, Register- und Grundbuchamt, etc.) auf Sie zukommen werden. In der Regel belaufen sich diese auf ca. 11% – ca. 13% des verbrieften Wertes.
  • Die Vermittlungscourtage für Makler versteht sich in Spanien im angebotenen Verkaufspreis inklusive, sprich: Käufer müssen auch auf Ibiza der Immobilienagentur keine Provision zahlen!

2. Hypotheken und Finanzierungen

Sollte der Kauf einer Immobilie von einer Hypothek abhängig sein, informieren Sie sich unbedingt bereits VOR Besichtigungen bei den Banken nach deren Konditionen.

Obwohl bei Nachfrage Ausländern bis zu 60% und Spaniern bis zu 70%-ige Darlehen auf den Immobilien- bzw. Schätzwert versprochen wird (der niedrigere der beiden wird für die Berechnung zugrunde gelegt), wird es erfahrungsgemäß letztlich, mit vielen Ausreden, keine oder aber nur eine weitaus geringere Auszahlung geben.

Um sich die große Enttäuschung zu ersparen, begeben Sie sich also nur auf Immobiliensuche, wenn Sie seitens der Bank und nach Prüfung all ihrer Unterlagen und übersetzten Verdienst- wie auch Besitznachweisen eine schriftliche Zusage über die finanzierbare Summe erhalten haben.

3. Schätzung und Gutachten

Auf Ibiza gibt es keine unabhängigen Wertgutachten, wie man sie beispielsweise in anderen EU-Ländern kennt.

Auch teure Bankgutachten haben hinsichtlich Qualität, Bausubstanz oder tatsächlichem Marktwert keinerlei Aussagekraft.

Ob Ihnen der Preis einer Immobilie also wert ist oder nicht, liegt somit also meist im eigenen Ermessen.

Generell macht es keinerlei Sinn sich den m² – Preis zu errechnen, da dieser für Heime auf Ibiza keinerlei Informationskraft darüber hat, ob sie teuer oder preiswert sind.

Ein Makler Ihres Vertrauens wird Sie sehr ehrlich über gute und weniger gute Angebote informieren und dieses auch begründen können.

4. Möglichkeit der Preisverhandlung

Ob der ausgeschriebene  Verkaufspreis verhandelbar ist oder nicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hierzu zählen:

  1. Grund des Verkaufs. Bei Notverkäufen, die manchmal auf persönlichen Schicksalen oder Finanznot basieren, kann der Verhandlungsspielraum ca. 10- 30% betragen.
  2. Startpreis. Wurde dieser bereits niedrig angesetzt, um möglichst viele Interessenten zu erreichen, gibt es in der Regel nur wenig Spielraum (ca. 5-10%).
  3. Lage bzw. Nachfrage. Je gesuchter die Lage oder je größer die Nachfrage, desto geringer die Chance auf Verhandlungsbereitschaft seitens der Eigentümer. Gesuchte Lagen sind auf Ibiza ein Garant für Wertstabilität. Preise steigen in diesen Lagen sogar seit 2013 kontinuierlich an. Verhandlungsspielraum somit nur ca. 0 bis max. 10%.

Um selbst ein Gefühl für attraktive und weniger attraktive Angebote zu bekommen, ist es empfehlenswert, sich vergleichbare Objekte anzuschauen.

Unsere Firma LAS ANCLAS hat sich vom ersten Tag an darauf spezialisiert, nur Immobilien mit einem gesunden und fairen Preis-/Leistungsverhältnis anzubieten.

5. Traumimmobilie gefunden

Haben Sie also Ihr neues Ibiza Domizil gefunden und sind sich mit den Verkäufern preiseinig geworden, wäre der nächste Schritt zur Sicherung des Kaufes der Abschluss eines Kaufvertrages.

Professionelle Maklerfirmen mit langjähriger Berufserfahrung sind fähig, rechtlich bindende Kaufverträge aufzusetzen und Sie hinsichtlich aller notwendigen Vorbereitungen zu beraten. In der Regel wird der Vorvertrag erst mit Unterschrift und einer 10%-igen Anzahlung an die Verkäufer rechtsgültig.

Sollten Sie zum ersten Mal Eigentum auf Ibiza erwerben, ist das zusätzliche Hinzuziehen eines Anwalts oder einer Gestoria ratsam. Kosten hierfür werden bei ca. 1% des Kaufpreises liegen.

Die Firma LAS ANCLAS berät Sie gerne hinsichtlich Kontaktadressen von renommierten Anwälten oder Gestorias.

6. Übergabe der Immobilie

Bis zur Übernahme der Immobilie wird durchschnittlich ein Zeitraum von 3-8 Wochen vereinbart.

Dies reicht beiden Parteien normalerweise zur Erledigung notwendiger Schritte, ist aber bei Bedarf individuell verhandelbar.

Im Moment der notariellen Kaufbeurkundung erhalten Sie die Schlüssel von Ihrem neuen Eigentum, was bedeutet, dass die Verkäufer bis dahin aus der Immobilie ausgezogen sein müssen.

7. Schritte bis zum Kauf beim Notar

  1. Ausländer müssen die spanische Steuernummer beantragen
  2. Eröffnung eines Bankkontos
  3. Um Ihnen den Kauf so angenehm und komplikationslos wie möglich zu gestalten, kümmert sich unsere Firma erneut um die aktuelle Überprüfung und Besorgung aller notwendigen Unterlagen und Zahlungsnachweise laufender Kosten (Gemeindeabgaben,  Gemeinschaftskosten, Strom, Wasser, Darlehen, etc.).

8. Der Tag des Kaufes

Kurz vor der notariellen Kaufbeurkundung wird der Notar zeitnah alle Unterlagen prüfen und standardmäßig einen aktuellen Grundbuchauszug übers Internet einholen und die Immobilie für anderweitige Verkäufe blockieren.

Es wird Ihnen der Inhalt des Notarvertrags von der Person Ihrer Wahl übersetzt und/oder erklärt. Der Notar wiederholt dies nach seinem Erscheinen in groben Zügen.

Muss eine Hypothek gelöscht oder eingetragen werden, werden autorisierte Bankvertreter zugegen sein, um diesen Vorgang zeitgleich zu unterschreiben.

Wenn sich alle Parteien mit dem Vertrag einverstanden erklären, werden Zahlungsmittel gegen Schlüssel ausgetauscht, der Vertag wird unterschrieben und…..

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!!!

… Sie sind nun Eigentümer und Besitzer einer Immobilie auf einer der schönsten und angesagtesten Mittelmeer-Inseln!

Der Notar händigt Ihnen abschließend eine Abschrift (copia simple) des notariellen Kaufvertrages aus und nach wenigen Wochen wird das Original zur Abholung bereit liegen.