WARUM EIGENTUMSREGISTER (registro de la propiedad)?
Immobilien können in Spanien auch nur mit einem Privatvertrag wirksam erworben werden, ohne diesen in das spanische Eigentumsregister (registro de la propiedad) einzutragen.
Die Eintragung auf den Käufer ist aber unbedingt zu empfehlen, da er sonst gegenüber Dritten keinen gesicherten Nachweis hat, wer rechtmäßiger Eigentümer ist.
Es ist somit dringend angeraten, zusätzlich einen notariellen Kaufvertrag (escritura de compra venta) abzuschließen und diesen anschließend in das spanische Eigentumsregister eintragen zu lassen.
Hierfür müssen die vom Notar ausgefertigte Kaufurkunde (escritura de compra venta) sowie Zahlungsbelege von Notargebühren und der Mehrwert- bzw. Grunderwerbssteuer durch den Käufer oder einen beauftragten Rechtsvertreter beim Eigentumsregister eingereicht werden.
Die Eintragung kann einige Wochen dauern, jedoch ist das Register gegenüber weiteren Verfügungen von Dritten durch eine Vormerkung gesperrt.