Allgemein
Ausländer, die in Spanien eine Immobilie kaufen oder verkaufen, müssen im Besitz einer
Steueridentifikationsnummer (Número de Identificación para Extranjeros), kurz NIE-Nummer sein.
1. GRUNDERWERBSSTEUER (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales)
Beim Kauf von Immobilien, bei denen es sich nicht um Neubauten handelt, müssen Sie eine Grunderwerbssteuer „Impuesto de Transmisiones Patrimoniales“ zahlen.
Diese Steuer ist innerhalb eines Monats nach der Unterzeichnung der
notariellen Kaufurkunde (Escritura de Compraventa) fällig und ist immer vom Käufer zu bezahlen.
Sie beträgt auf Ibiza zwischen 8-13% des beurkundeten Kaufpreises und staffelt sich wie folgt:
Bei verspäteter Zahlung erfolgt ein Säumniszuschlag.
– Wertzuwachssteuer für Gründstücke (Impuesto de Plusvalía municipal)
Es handelt sich um eine kommunale oder gemeindliche Steuer, die den Wertzuwachs der Immobilie seit ihrem letzten Verkauf besteuert. Dieser Wertzuwachs wird durch die Anwendung eines jährlichen Prozentwertes, der von der zuständigen Gemeindeverwaltung bestimmt wird, auf den Wert der Immobilie festgelegt.
Kraft Gesetz ist diese Steuer vom Verkäufer zu bezahlen, obwohl sich in der Vergangenheit und auch heute noch die Parteien manchmal darauf einigen, dass der Käufer zahlt.
2. MEHRWERTSTEUER (IVA = Impuesto sobre el Valor Añadido)
Beim Kauf von Immobilien die erstmalig bezogen werden müssen Sie Mehrwertsteuer zahlen, die sich wie folgt unterscheidet:
3. STEMPELSTEUER (Impuesto sobre Actos Jurídicos Documentados)
Bei einem Kauf einer Immobilie fällt zusätzlich die sogenannte Stempelsteuer an. Der Steuersatz kann regional unterschiedlich sein. Auf den Balearen beträgt sie 1,2% auf den Wert der Liegenschaft.
4. ZUSATZKOSTEN BEI IMMOBILIENERWERB
Weitere Kosten, die beim Erwerb einer Immobilie anfallen sind Notargebühren und Kosten zur Registrierung ins Register-/Grundbuchamt, welche sich insgesamt auf etwa 3% des notariellen Kaufpreises belaufen.