Liebe Kunden,
seit dem 27. Juni 2018 sind Notare verpflichtet bei der notariellen Kaufbeurkundung einer Immobilie das Vorhandensein der Bewohnbarkeitsbescheinigung (cédula de habitabilidad) zu überprüfen.
Die Tatsache des Nichtvorhandenseins wird ausdrücklich im Vertrag vermerkt und der Käufer muss sich schriftlich einverstanden erklären, die Immobilie trotz Fehlen dieses Dokuments erwerben zu wollen.
Dieses Prozedere verursacht große Unsicherheit bei Kaufinteressenten, suggeriert sie doch, dass eine Immobilie ohne die cédula de habitabilidad nicht ganz legal sei, auch wenn dem nicht so ist.
Um einen erfolgreichen und reibungslosen Verkauf zu garantieren, bitten wir darum, dass Sie Ihre Unterlagen auf das Vorhandensein dieses Dokuments überprüfen und uns baldmöglichst eine Kopie zukommen lassen, falls vorhanden.
Sollten Sie die cédula nicht finden können, kontaktieren Sie bitte umgehend Ihre Gestoría bzw. Ihren Rechtsanwalt, Architekten oder den Verkäufer über den Sie Ihre Immobilie erworben haben und bitten darum Ihnen entsprechendes Dokument zukommen zu lassen, falls vorhanden.
Das Vorliegen der cédula ist KEINE Verpflichtung, kann den Verkauf aber vereinfachen, weil dadurch diesbezügliche Diskussionen erst gar nicht aufkommen.