Mobile Menu

Änderungen bei der Grunderwerbssteuer ab Januar 2023

by lasanclas, 26. Januar 2023

Die Grunderwerbssteuer ist eine Steuer, die der Käufer einer Immobilie im ersten Monat nach der Unterzeichnung notariellen Kaufurkunde (Escritura de Compraventa) entrichten muss und die anhand eines vom Kaufpreis abhängigen Prozentsatzes berechnet wird.
Der Steuersatz auf Ibiza lag bis 2022 zwischen 8 und 11% des Kaufpreises und war wie folgt gestaffelt:

bis € 400.000,-
= 8%
von € 400.000,01 bis € 600.000,-
= 9%
von € 600.000,01 bis € 1.000.000,-
= 10%
ab € 1.000.000,01
= 11%

Das neue Gesetz, das seit Januar 2023 in Kraft ist, erhöht den anwendbaren Prozentsatz und schafft zusätzlich eine neue Staffelung, die wie folgt eingeteilt wird:

bis € 400.000,-
= 8%
von € 400.000,01 bis € 600.000,-
= 9%
von € 600.000,01 bis € 1.000.000,-
= 10%
von € 1.000.000,01 bis € 2.000.000,-
= 12%
ab € 2.000.000,01
= 13%

Die Berechnung erfolgt durch Aufteilung des Preises in Tranchen, wobei auf jede Tranche der entsprechende Prozentsatz berechnet wird.
Beträgt der Kaufpreis beispielsweise 1.000.000,-€, werden auf die ersten 400.000,-€ Ihnen 8%, auf die folgenden 200.000,-€ Ihnen 9% und auf den Restbetrag von 400.000,-€, mit dem wir den Gesamtpreis von 1.000.000,-€ erreichen, 10% berechnet.