FORMULAR D2A UND D2B: ANMELDUNG ÜBER AUSLÄNDISCHE INVESTITIONEN UND DESINVESTITION IN IMMOBILIEN IN SPANIEN
Ab dem 1. Februar 2024 tritt eine neue Vorschrift in Kraft, nach der nicht in Spanien residente Ausländer (sowohl natürliche als auch juristische Personen) Investitionen von Immobilien in Spanien melden müssen, deren Betrag 500.000 € übersteigt (zuvor lag diese Grenze bei 3.005.060,52 €). Sie ist auch für Investitionen aus Ländern, … Continue reading