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Neues Gesetz zur Legalisierung von Bauten 2024 auf landwirtschaftlichem Grund auf Ibiza

by lasanclas, 6. Juni 2024

Die neue Regierung hat dem Bodengesetz der Raum-und Nutzungsordnung 3/2024 zugestimmt und am 24. Mai verabschiedet. Dies ermöglicht die Legalisierung von städtebaulichen Unregelmäßigkeiten bei Gebäuden, Bauten, Anlagen und Nutzungen auf ländlichen Grundstücken, die verjährt sind, d.h. bei denen die Verwaltung nicht mehr tätig werden kann.

In konkret ermöglicht es die nachträgliche Legalisierung von Gebäuden, Bauten, Anlagen und Nutzungen, die ohne Baugenehmigung errichtet wurden und sich „ausserhalb der Raumordnung“ (fuera de ordenación) befinden, für die jede Art von Verstoß und Sanktion bereits verjährt ist, d.h. Bauten, die älter als 8 Jahre sind, gerechnet ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.

Dies beinhaltet auch Anbauten, Schwimmbäder oder Veranden.

Die Eigentümer haben dafür eine begrenzte Zeit von maximal 3 Jahre und müssen die gleichen Steuern und Gebühren zahlen, wie die Gemeinde bei einem Neubau vorsieht, zusätzlich eine Geldstrafe Strafe auf den Wert der zu legalisierenden Bauten.

Die Höhe der zuzüglichen Geldstrafe berechnet sich nach dem Zeitpunkt der Beantragung ab Inkrafttreten des Gesetzes:

  1. im ersten Jahr 10 % des zu regulierenden Wertes
  2. im zweiten Jahr 12,5% des zu regulierenden Wertes
  3. im dritten Jahr 15% des zu regulierenden Wertes

Für Einkommen unter 33.000 € pro Jahr gibt es einen Nachlass von 50 %, für Einkommen bis zu 52.800 € pro Jahr einen Nachlass von 25 %.

Es ist sehr wichtig zu beachten, dass solche Immobilien, die von dieser Legalisierung profitieren, niemals eine Lizenz für die touristische Vermietung beantragen können.

Ausgenommen von dieser Möglichkeit der Legalisierung sind Agrartourismushotels und Landhotels mit illegalen Bauten, Bauten in öffentlichen Bereichen oder welche enteignet wurden.

Wenn sie sich auf geschützten ländlichen Flächen (ANEI) befinden, sind nur solche Bauten möglich zu legalisieren, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Raum und -Nutzung Ordnung vom 29. Mai 2014 errichtet wurden, und sie müssen vor dem 10. März 1991 errichtet worden sein, wenn es sich um Flächen handelt, die in den Geltungsbereich des Naturschutzgesetz fallen.

Nach Ablauf dieser Frist von 3 Jahren können die Unregelmäßigkeiten nicht mehr legalisiert werden.

Es handelt sich also um eine einmalige Gelegenheit, die eine Werterhöhung der Immobilie garantiert, die davon profitiert, dass alle Unterlagen den Anforderungen der Verwaltung entsprechen, und die einen Verkauf erst möglich oder wesentlich vereinfachen werden.