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Verabschiedung des neuen Bodengesetzes

by lasanclas, 26. Juni 2014

AMNESTIE FÜR BAUVERSTÖSSE

Wie im vergangenen Jahr in unserem Blog zur Amnestie für Bauverstöße bereits angekündigt, wurde für das lang ersehnte neue Bodengesetz der Raum- und Nutzungsordnung mittlerweile vom Inselrat der Balearenregierung mit absoluter Mehrheit abgestimmt und im März 2014 verabschiedet.

Sobald es im Gesetzesblatt BOIB (Boletín de las Islas Baleares) veröffentlicht sein wird, versteht es sich somit als rechtskräftig.

Wissenswertes für Immobilienbesitzer oder Kaufinteressenten von Immobilien auf Ibiza haben wir hier zusammen gefasst:

NACHTRÄGLICHE LEGALISIERUNG

Ab Inkrafttreten hat dieses Gesetz auch auf Ibiza eine begrenzte Laufzeit von 3 Jahren, in denen die nachträgliche Legalisierung von Immobilien, die sich „außerhalb der Raumordnung“ (fuera de ordenación) befinden, beantragt werden kann.

Immobilien, die hiervon profitieren können sind:

  1. Bauten, die ohne Baugenehmigung der Stadtverwaltung erstellt wurden.
  2. Bauten, die in der Form städtebaulich nicht legalisierbar waren.
  3. An- oder Umbauten, Poolbauten die ohne entsprechende Genehmigung errichtet wurden.
  4. Bauten, denen die Lizenz entzogen wurden.
  5. Bauten auf ländlichem Boden, gegen die eine Abrissverfügung vorlag, deren Frist von 8 Jahren abgelaufen ist. Es darf zwischenzeitlich keine neue entsprechende Akte in der Gemeinde geöffnet worden sein.

NEUHEITEN

  • Städtebauliche Bestimmungen (ländliche Aktivitäten sind hiervon ausgenommen), die teilweise bisher Gültigkeit hatten, werden durch dieses Gesetz neu reguliert oder verlieren sogar komplett ihre Gültigkeit.
  • Die Erteilung von Baugenehmigungen soll vereinfacht werden. So können beispielsweise kleinere Bauarbeiten, für die bisher die kleine Baulizenz („licencia de obra menor) z. Bsp. für Erneuerung von Böden, Bädern, Küchen, etc. beantragt werden musste, zukünftig nach einer vergleichsweise recht unbürokratischen Mitteilung an die zuständige Gemeindeverwaltung, ohne die entsprechende städtebauliche Genehmigung begonnen werden. Diese Regelung gilt nicht für Neubauten oder Immobilien in Naturschutzgebieten.
  • Sanktionen werden verschärft indem auch Personen oder Firmen, die mit dem Gesetzesübertreter zusammen gearbeitet bzw. das Vergehen erst möglich gemacht haben (Bauunternehmer, Architekten, Techniker, Behörden o.ä.) bestraft werden.

ABWICKLUNG

Die Legalisierung muss bei der jeweiligen Stadtverwaltung unter Vorlage aller graphischen und schriftlichen Dokumente und Daten entsprechend dem IST-Zustand der Immobilie beantragt werden mit einem Projekt zur Angleichung an die allgemeinen Bedingungen der Integration an Umwelt und Landschaft, welche die Raumordnung vorsieht.

KOSTEN

Für die Legalisierung fallen dieselben Gebühren und Steuern an, welche die Gemeinden für Neubauten vorsehen.

Zuzüglich fällt auf diesen Betrag noch eine Geldstrafe an, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt der Beantragung ab Inkrafttreten des Gesetzes berechnet:

  1. Im ersten Jahr 15%
  2. Im zweiten Jahr 20%
  3. Im dritten Jahr 30%

ZEITLICH BEGRENZTE CHANCE

Die Verabschiedung dieses Gesetzes gibt allen Immobilieneigentümern auf Ibiza und den anderen Baleareninseln die einmalige, aber mit 3 Jahren zeitlich begrenzte Chance, solche Immobilien zu legalisieren, die ohne Baugenehmigung erbaut oder baulich erweitert wurden.

Hierdurch werden Werterhöhungen garantiert sein und der Verkauf des Wohneigentums erst möglich oder wesentlich unproblematischer sein.